Dr. med. Gerd Sandvoss - Neurochirurg

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Regressberatung

Jede Anfrage der KV oder eines Kostenträgers/Ermittlers ist auf einen in Vorbereitung befindlichen Regress verdächtig und bedarf des ständigen qualifizierten Handelns, um finanzielle Einbußen für geleistete Arbeit zu vermeiden.

  1. Nie ungeprüft Karteikarten, OP-Berichte oder Computerauszüge an die Prüfinstanz (KV oder KK) schicken, da eine Überarbeitung der Dokumentation vorab zwingend geboten und legal ist. Unterlagen vor der Herausgabe vollständig kopieren.

  2. Inliegende Fremdbefunde (MRT, Labor, Facharztdiagnosen) müssen in die eigene Dokumentation übertragen werden, da sie sonst nie vom Prüfarzt berücksichtigt werden.

  3. bei Gelenkschäden: betroffene Seite und „keine Bewegungseinschränkung“ oder „Bewegungsausmaße“ nachtragen

  4. neurologisch o.B. oder Ausfälle eintragen

  5. Immer einen Regressberater vorab einschalten und befragen, ggf. fachgleichen Kollegen mit der Überprüfung der Dokumentation beauftragen und diesen gegenüber der Prüfinstanz als Zeugen benennen: „Negativbefunde“ sind nicht dokumentationspflichtig!

  6. Nie ohne fachärztliche Beratung/Begleitung an einem Prüfgespräch bei der KV teilnehmen, da die Prüfgremien von fachfremden Prüfärzten und Parteigutachtern der KVen dominiert werde.

  7. Immer externes fachgleiches Prüfgutachten einfordern

  8. Vergleich mit dem KV-Vorstand anstreben: siehe Vortrag zur Regressabwehr!

Diese Übersicht zur Regressberatung können sie auch als pdf-Datei drucken.