Regressberatung
Jede Anfrage der KV oder eines Kostenträgers/Ermittlers ist auf einen in Vorbereitung befindlichen Regress verdächtig und bedarf des ständigen qualifizierten Handelns, um finanzielle Einbußen für geleistete Arbeit zu vermeiden.
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Nie ungeprüft Karteikarten, OP-Berichte oder Computerauszüge an die Prüfinstanz (KV oder KK) schicken, da eine Überarbeitung der Dokumentation vorab zwingend geboten und legal ist. Unterlagen vor der Herausgabe vollständig kopieren.
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Inliegende Fremdbefunde (MRT, Labor, Facharztdiagnosen) müssen in die eigene Dokumentation übertragen werden, da sie sonst nie vom Prüfarzt berücksichtigt werden.
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bei Gelenkschäden: betroffene Seite und „keine Bewegungseinschränkung“ oder „Bewegungsausmaße“ nachtragen
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neurologisch o.B. oder Ausfälle eintragen
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Immer einen Regressberater vorab einschalten und befragen, ggf. fachgleichen Kollegen mit der Überprüfung der Dokumentation beauftragen und diesen gegenüber der Prüfinstanz als Zeugen benennen: „Negativbefunde“ sind nicht dokumentationspflichtig!
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Nie ohne fachärztliche Beratung/Begleitung an einem Prüfgespräch bei der KV teilnehmen, da die Prüfgremien von fachfremden Prüfärzten und Parteigutachtern der KVen dominiert werde.
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Immer externes fachgleiches Prüfgutachten einfordern
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Vergleich mit dem KV-Vorstand anstreben: siehe Vortrag zur Regressabwehr!
Diese Übersicht zur Regressberatung können sie auch als pdf-Datei drucken.